Die EU, wie sie heute mit ihren 27 Mitgliedstaaten besteht, ist das Ergebnis eines jahrhundertelangen Ideenprozesses und eines konkreten, oft mühsamen politischen Integrationsweges, der erst nach dem Zweiten Weltkrieg seinen entscheidenden Durchbruch erlebte. Die Vorstellung eines vereinten Europas ist dabei weit älter als die EU selbst und reicht über romantische Visionen des 19. Jahrhunderts und konkrete, aber gescheiterte Pläne der Zwischenkriegszeit bis zu den pragmatischen Schritten zurück, die schließlich nach 1950 zum Erfolg führten.
Die Idee, die europäischen Staaten in irgendeiner Form zusammenzuschließen, ist nicht neu und reicht bis in die frühe Neuzeit zurück. Bereits Erasmus von Rotterdam rief im 16. Jahrhundert die Völker Europas zu einem Zusammenschluss auf, und der Quäker William Penn forderte etwa 150 Jahre später eine europäische Bundesversammlung.
Im 17. Jahrhundert entwarf der Herzog von Sully Pläne für eine Föderation christlicher Staaten zur dauerhaften Friedenssicherung, und 1713 veröffentlichte der Abbé de Saint-Pierre seinen "Plan zur Erlangung des dauerhaften Friedens in Europa", der die Idee eines europäischen Staatenbundes zur Kriegsverhütung formulierte. Eine besonders einflussreiche philosophische Grundlage lieferte 1795 Immanuel Kant mit seiner Schrift "Zum ewigen Frieden", in der er einen Völkerbund freier Staaten als Mittel zur dauerhaften Friedenssicherung vorschlug - ein Gedanke, der später sowohl den Völkerbund als auch die Vereinten Nationen inspirierte. Diese frühen Entwürfe blieben jedoch zunächst Gedankenspiele von Philosophen und Visionären ohne unmittelbare politische Wirkung.
Konkreter und politisch wirksamer wurde die Idee im Kontext der Revolution von 1848, die deutlich europäischer geprägt war als frühere Umbrüche. In dieser Zeit kursierte erstmals der Begriff der "Vereinigten Staaten von Europa". Der schottische Schriftsteller Charles Mackay erhob für sich den Anspruch, den Begriff bereits im Frühjahr 1848 geprägt zu haben, noch vor den berühmteren Vertretern dieser Idee.
Den größten Nachhall fand jedoch die Rede des französischen Dichters Victor Hugo auf dem Pariser Friedenskongress im August 1849. Hugo entwarf dort die Vision eines europäischen Staatenbundes, in dem die Nationen, ohne ihre jeweilige Eigenständigkeit zu verlieren, sich zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und Konflikte künftig nicht mehr mit Waffen, sondern mit Wahlzetteln und durch Schiedsgerichte austragen würden. Er sah voraus, dass eines Tages die Vereinigten Staaten von Amerika und die Vereinigten Staaten von Europa sich über die Meere die Hand reichen würden. Als Hugo diese Vision 1851 in der französischen Nationalversammlung wiederholte, erntete er nach den überlieferten Sitzungsprotokollen vor allem Spott und Gelächter; Abgeordnete wie Montalembert hielten den Gedanken schlicht für verrückt.
Auch andere Persönlichkeiten griffen die Idee in den folgenden Jahrzehnten auf: Der Italiener Giuseppe Mazzini gründete 1851 in London ein "Europäisches Komitee", und 1867 entstand in Genf die "Liga des Friedens und der Freiheit", aus der später eine Zeitschrift mit dem programmatischen Titel "Die Vereinigten Staaten von Europa" hervorging. Doch der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 und das anschließend instabile Mächtekonzert der europäischen Großmächte ließen den Europagedanken weitgehend verstummen. Auch der Haager Friedenskongress von 1899 konnte hier keine neuen Impulse mehr setzen, und mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 erschien die Idee eines vereinten Europas zunächst endgültig gescheitert.
Nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs erlebte die Idee eines vereinten Europas in den 1920er Jahren eine bemerkenswerte Renaissance, diesmal mit deutlich konkreteren politischen und institutionellen Ambitionen. Zentrale Figur war der österreichisch-ungarische Graf Richard Nikolaus von Coudenhove-Kalergi, der seine Vision erstmals im November 1922 in einem Zeitungsartikel mit dem Titel "Paneuropa - ein Vorschlag" veröffentlichte. Im darauffolgenden Jahr verfasste er sein programmatisches Buch "Pan-Europa", das die europäische Politik nachhaltig prägen sollte. Coudenhove-Kalergi forderte einen politischen und wirtschaftlichen Zusammenschluss der europäischen Völker, um ein Gegengewicht zu den aufstrebenden Weltmächten USA, Sowjetrussland und dem britischen Empire zu schaffen und künftige Kriege zu verhindern. 1924 gründete er die Paneuropa-Union, die älteste europäische Einigungsbewegung, die 1926 ihren ersten Kongress in Wien abhielt. Der Bewegung schlossen sich im Laufe der Zeit prominente Persönlichkeiten an, darunter Albert Einstein, Thomas Mann, der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer sowie der französische Außenminister und späterer Friedensnobelpreisträger Aristide Briand.
1927 gewann Coudenhove-Kalergi Briand als Ehrenpräsidenten der Paneuropa-Union, und auf dessen Drängen hielt Briand am 5. September 1929 vor dem Völkerbund in Genf eine vielbeachtete Rede, in der er die Schaffung "einer Art föderativen Bandes" zwischen den europäischen Nationen vorschlug. Im Mai 1930 legte er ein ausführliches Memorandum vor, das den Aufbau einer europäischen Föderation auf der Grundlage einer Zollunion und gemeinsamer wirtschaftlicher Zusammenarbeit vorsah, ohne dabei die nationale Souveränität der beteiligten Staaten anzutasten. Coudenhove-Kalergi selbst, der kurz zuvor einen wesentlich detaillierteren "Entwurf für einen paneuropäischen Pakt" vorgelegt hatte, war von Briands vorsichtigerem Memorandum enttäuscht, da es die Souveränität der Mitgliedstaaten weitgehend unangetastet ließ und den europäischen Staatenbund dem Völkerbund unterordnete.
Politisch scheiterte die Initiative dennoch rasch und gründlich. Großbritannien lehnte den Plan vollständig ab, da es eine Beschränkung seiner globalen, nicht europazentrierten Außenpolitik fürchtete. In Deutschland starb mit Gustav Stresemann kurz nach Briands Vorstoß der einzige deutsche Politiker, der zumindest vorsichtiges Interesse signalisiert hatte. Den entscheidenden Schlag versetzte schließlich der politische Umbruch in Deutschland: Während der Völkerbundtagung im September 1930 erreichte die Nachricht Genf, dass die Nationalsozialisten bei den Reichstagswahlen ihre Mandatszahl verzehnfacht hatten - ein erstes Vorzeichen der kommenden Machtübernahme Hitlers. Dies zerstörte das gerade entstehende deutsch-französische Vertrauen und damit jede realistische Chance auf eine Umsetzung des Briand-Plans. Briand selbst wurde kurz darauf von französischen Nationalisten politisch gestürzt und starb 1932. Auch die deutsche Sozialdemokratie hatte bereits 1925 in ihrem Heidelberger Programm die "Vereinigten Staaten von Europa" als wirtschaftlichen Zusammenschluss zur Friedenssicherung gefordert, doch auch diese Forderung blieb folgenlos. Mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus und der zunehmenden internationalen Konfrontation der 1930er Jahre verschwand die europäische Integrationsidee schließlich vollständig von der politischen Tagesordnung; der heraufziehende Zweite Weltkrieg machte jede weitere Annäherung unmöglich.
Paradoxerweise überlebte der europäische Gedanke gerade während des Zweiten Weltkriegs in den Reihen der Widerstandsbewegungen gegen die nationalsozialistische Besatzung. In Frankreich gründete sich bereits im Dezember 1941 eine Widerstandsgruppe namens "Combat", die in ihrer illegalen Untergrundzeitung die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa forderte. Im Mai 1944 fand in Genf eine Konferenz europäischer Widerstandskämpfer statt, auf der eine Deklaration zugunsten einer europäischen Föderation verfasst wurde, die maßgeblich von den Ideen der italienischen Föderalisten Altiero Spinelli und Ernesto Rossi geprägt war. Diese im Geheimen entwickelten Konzepte eines anderen, föderalen Europas bildeten nach Kriegsende eine wichtige ideelle Grundlage für die folgenden Integrationsbestrebungen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs setzte sich unter den europäischen Politikern, die die Schrecken zweier Weltkriege erlebt hatten, die Überzeugung durch, dass dauerhafter Frieden nur durch die Überwindung des Systems souveräner, rivalisierender Nationalstaaten zu erreichen sei. Den vielleicht symbolisch bedeutsamsten Impuls gab ausgerechnet ein britischer Politiker: Winston Churchill forderte in seiner berühmten Rede in Zürich am 19. September 1946 die Schaffung einer Art Vereinigter Staaten von Europa, wobei er gleichzeitig deutlich machte, dass Großbritannien selbst diesem Zusammenschluss vorerst nicht beitreten, ihn aber als Förderer unterstützen wolle. Im Mai 1948 fand unter Churchills Vorsitz in Den Haag ein Europa-Kongress mit über 700 Politikern aus westeuropäischen Ländern statt. Als wichtigstes Ergebnis dieses Kongresses wurde 1948 der Europarat gegründet, eine bis heute bestehende, allerdings rein zwischenstaatliche Organisation zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie.
Der eigentliche Durchbruch zu einer supranationalen, also über den Nationalstaaten stehenden Integration gelang jedoch erst 1950. Am 9. Mai jenes Jahres verkündete der französische Außenminister Robert Schuman in einer historischen Rede den nach ihm benannten Schuman-Plan, den er gemeinsam mit Jean Monnet entwickelt hatte. Der Plan sah vor, die für die Rüstungsindustrie zentrale Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der jungen Bundesrepublik Deutschland einer gemeinsamen, supranationalen Behörde zu unterstellen. Auf diese Weise sollte ein weiterer Krieg zwischen den einstigen Erzfeinden, wie es in der Erklärung hieß, nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich gemacht werden. Schuman betonte dabei den pragmatischen Charakter des Vorhabens: Europa lasse sich nicht mit einem Schlag herstellen, sondern müsse durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen. Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der auch als Montanunion bekannt ist. Der Vertrag trat im Juli 1952 in Kraft und gilt heute als die eigentliche Geburtsstunde der späteren Europäischen Union. Anders als bei den gescheiterten Plänen der Zwischenkriegszeit setzte man hier nicht auf einen großen, sofort umfassenden politischen Wurf, sondern auf einen begrenzten, aber wirkungsvollen ersten Integrationsschritt.
Der Erfolg der EGKS ermutigte die sechs Gründerstaaten, die wirtschaftliche Integration auf weitere Bereiche auszudehnen. Nach Beratungen einer Expertenkommission unter dem belgischen Außenminister Paul-Henri Spaak unterzeichneten die sechs Staaten am 25. März 1957 in Rom zwei weitere Verträge: den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Beide Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie gemeinsamen Politiken, insbesondere in der Landwirtschaft. Die Zollunion zwischen den sechs Mitgliedstaaten trat 1968 vollständig in Kraft. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Europäischen Gemeinschaften bei: 1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981 Griechenland und schließlich 1986 Spanien und Portugal. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986/87 wurde der Ausbau des gemeinsamen Binnenmarktes bis 1992 beschlossen und die Entscheidungsstrukturen der Gemeinschaft reformiert.
Der nächste fundamentale Schritt erfolgte vor dem Hintergrund des Endes des Kalten Krieges. Der Fall der Berliner Mauer 1989, die deutsche Wiedervereinigung 1990 und die Auflösung der Sowjetunion 1991 veränderten die geopolitische Lage Europas grundlegend und schufen sowohl den Wunsch nach einer Vertiefung der westeuropäischen Integration als auch die Notwendigkeit, eine spätere Erweiterung nach Osten vorzubereiten. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf Mitgliedstaaten in der niederländischen Stadt Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Mit diesem Vertrag wurde die Europäische Union als übergeordnete Struktur über den bisherigen Europäischen Gemeinschaften gegründet, die Unionsbürgerschaft eingeführt und der Grundstein für eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung gelegt. Der Euro wurde 1999 zunächst als Buchgeld und 2002 als Bargeld eingeführt. Der Maastrichter Vertrag etablierte zudem das sogenannte Drei-Säulen-Modell der EU, das neben den supranationalen Gemeinschaften auch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in Justiz und Inneres umfasste.
Die 1990er Jahre standen im Zeichen der Vorbereitung auf die größte Erweiterungsrunde der EU-Geschichte. 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der Union bei. Für die anstehende Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Staaten formulierte der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 die sogenannten Kopenhagener Kriterien, die seither die Grundlage jeder EU-Erweiterung bilden: stabile demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit, eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen. Die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) bereiteten die institutionellen Strukturen der EU auf eine deutlich größere Mitgliederzahl vor. Am 1. Mai 2004 vollzog die EU schließlich ihre bislang größte Erweiterungsrunde, als zehn Staaten - darunter Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, die baltischen Staaten sowie Malta und Zypern - der Union beitraten; 2007 folgten Bulgarien und Rumänien sowie 2013 Kroatien. Mit dieser sogenannten Osterweiterung wurde die jahrzehntelange Teilung Europas endgültig überwunden.
Der Versuch, die EU mit einem 2004 unterzeichneten "Vertrag über eine Verfassung für Europa" auf eine völlig neue rechtliche Grundlage zu stellen, scheiterte 2005 an ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Die wesentlichen Inhalte dieses gescheiterten Verfassungsvertrags wurden daraufhin in den Vertrag von Lissabon überführt, der nach einem langwierigen Ratifizierungsprozess - unter anderem in Irland, Deutschland, Polen und Tschechien - im Dezember 2009 in Kraft trat. Der Lissabon-Vertrag stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich, machte die Grundrechtecharta der EU rechtsverbindlich und regelte erstmals formal die Möglichkeit eines freiwilligen Austritts eines Mitgliedstaates aus der Union.
Das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts stellte die EU vor eine Reihe gravierender Krisen. Die globale Finanzkrise ab 2007/08 entwickelte sich in der Eurozone zu einer schweren Staatsschulden- und Bankenkrise, die vor allem südeuropäische Länder wie Griechenland hart traf und umstrittene Rettungspakete mit weitreichenden Sparauflagen erforderlich machte. Die sogenannte Flüchtlingskrise ab 2015 stellte die EU vor weitere Herausforderungen bei der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik und verschärfte innenpolitische Spannungen in mehreren Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund wachsender EU-Skepsis stimmte die britische Bevölkerung im Juni 2016 in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Nach jahrelangen, komplizierten Verhandlungen trat das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 offiziell aus der EU aus - der erste und bislang einzige Fall eines Mitgliedstaatenaustritts in der Geschichte der Union, die seither aus 27 Mitgliedstaaten besteht.
Die COVID-19-Pandemie ab 2020 löste eine weitere tiefgreifende Krise aus, auf die die EU mit einem historisch beispiellosen Schritt reagierte: Im Sommer 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten auf den mit 750 Milliarden Euro ausgestatteten Wiederaufbaufonds "NextGenerationEU", der erstmals in größerem Umfang auf gemeinsam aufgenommene EU-Schulden zur Finanzierung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne setzte - ein Schritt, der lange als politisch undenkbar gegolten hatte. Eine noch größere geopolitische Zäsur brachte der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der im Februar 2022 begann. Die Ukraine stellte nur wenige Tage nach Kriegsbeginn einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft und erhielt bereits im Juni 2022 den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten, ebenso wie die Republik Moldau; Georgien folgte 2023. Im Juni 2024 wurden die offiziellen Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau eröffnet, wenngleich Fachleute einen tatsächlichen Beitritt angesichts der Reformanforderungen und des Umfangs des zu übernehmenden EU-Rechts frühestens für Ende der 2020er oder Anfang der 2030er Jahre für realistisch halten. Auch die Beitrittsprozesse der Westbalkanstaaten - Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina - haben seither neue, wenn auch unterschiedlich schnelle Dynamik erfahren. Die EU-Erweiterungspolitik ist damit erneut, ähnlich wie schon in den 1990er und 2000er Jahren, zu einem zentralen geopolitischen Instrument geworden, mit dem die Union auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa reagiert.
Die Geschichte der Europäischen Union zeigt eine bemerkenswerte Kontinuität der Idee eines vereinten Europas über fast vier Jahrhunderte, von den frühneuzeitlichen Friedensplänen über Victor Hugos Vision der "Vereinigten Staaten von Europa" und die zwischenkriegszeitliche Paneuropa-Bewegung bis zur heutigen EU. Gleichzeitig macht sie deutlich, wie entscheidend der Wechsel von rein visionären Entwürfen zu pragmatischen, schrittweisen institutionellen Lösungen war: Während die ambitionierten politischen Pläne der 1920er Jahre an nationalen Eigeninteressen, mangelndem britischem Engagement und letztlich am Aufstieg des Nationalsozialismus scheiterten, gelang nach 1950 mit der begrenzten, aber konkreten Vergemeinschaftung von Kohle und Stahl der entscheidende Durchbruch. Aus diesem bescheidenen Anfang entwickelte sich über mehrere Jahrzehnte der Vertiefung und Erweiterung schließlich die heutige Europäische Union - ein Projekt, das trotz wiederkehrender Krisen, des Brexit und ungelöster Zukunftsfragen bislang stets neue Wege gefunden hat, sich weiterzuentwickeln.