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Die Geschichte der Europäischen Union

Die EU, wie sie heute mit ihren 27 Mitgliedstaaten besteht, ist das Ergebnis eines jahr­hunderte­langen Ideen­prozesses und eines konkreten, oft müh­samen poli­ti­schen Integrations­weges, der erst nach dem Zweiten Welt­krieg seinen ent­scheiden­den Durch­bruch erlebte. Die Vorstel­lung eines verein­ten Europas ist dabei weit älter als die EU selbst und reicht über roman­tische Visionen des 19. Jahr­hun­derts und konkrete, aber gescheiterte Pläne der Zwischenkriegszeit bis zu den pragma­ti­schen Schritten zurück, die schließ­lich nach 1950 zum Erfolg führten.

Frühe Vordenker eines vereinten Europas

Die Idee, die europäischen Staaten in irgend­einer Form zusammen­zuschließen, ist nicht neu und reicht bis in die frühe Neuzeit zurück. Bereits Erasmus von Rotterdam rief im 16. Jahr­hun­dert die Völker Europas zu einem Zusammen­schluss auf, und der Quäker William Penn forderte etwa 150 Jahre später eine europä­ische Bundes­versammlung.

Im 17. Jahrhundert entwarf der Herzog von Sully Pläne für eine Födera­tion christ­li­cher Staaten zur dauer­haften Friedens­sicherung, und 1713 veröffent­lichte der Abbé de Saint-Pierre seinen "Plan zur Erlan­gung des dauer­haften Friedens in Europa", der die Idee eines europä­ischen Staaten­bundes zur Kriegs­verhütung formu­lierte. Eine beson­ders einfluss­reiche philoso­phische Grund­lage lieferte 1795 Immanuel Kant mit seiner Schrift "Zum ewigen Frieden", in der er einen Völker­bund freier Staaten als Mittel zur dauer­haften Friedens­sicherung vor­schlug - ein Gedanke, der später sowohl den Völker­bund als auch die Vereinten Na­tio­nen inspirierte. Diese frühen Ent­würfe blieben jedoch zunächst Gedanken­spiele von Philosophen und Visionä­ren ohne unmittel­bare poli­tische Wirkung.

Das 19. Jahr­hun­dert: Die "Vereinigten Staaten von Europa"

Konkreter und politisch wirksamer wurde die Idee im Kontext der Revolu­tion von 1848, die deut­lich europä­ischer geprägt war als frühere Umbrüche. In dieser Zeit kursierte erst­mals der Begriff der "Vereinig­ten Staaten von Europa". Der schot­tische Schrift­steller Charles Mackay erhob für sich den Anspruch, den Begriff bereits im Früh­jahr 1848 geprägt zu haben, noch vor den berühmte­ren Ver­tretern dieser Idee.

Den größten Nachhall fand jedoch die Rede des französi­schen Dichters Victor Hugo auf dem Pariser Friedens­kongress im August 1849. Hugo ent­warf dort die Vision eines europä­ischen Staaten­bundes, in dem die Nationen, ohne ihre jeweilige Eigen­ständig­keit zu ver­lieren, sich zu einer höheren Gemein­schaft zusammen­schließen und Konflikte künftig nicht mehr mit Waffen, sondern mit Wahl­zetteln und durch Schieds­gerichte aus­tragen würden. Er sah voraus, dass eines Tages die Vereinig­ten Staaten von Amerika und die Vereinig­ten Staaten von Europa sich über die Meere die Hand reichen würden. Als Hugo diese Vision 1851 in der französi­schen National­versamm­lung wieder­holte, erntete er nach den über­liefer­ten Sitzungs­protokol­len vor allem Spott und Gelächter; Abgeordnete wie Montalembert hiel­ten den Gedanken schlicht für ver­rückt.

Auch andere Persönlich­kei­ten griffen die Idee in den folgen­den Jahr­zehnten auf: Der Italiener Giuseppe Mazzini gründete 1851 in London ein "Europä­isches Komitee", und 1867 ent­stand in Genf die "Liga des Friedens und der Freiheit", aus der später eine Zeit­schrift mit dem programma­ti­schen Titel "Die Vereinig­ten Staaten von Europa" hervor­ging. Doch der Deutsch-Französi­sche Krieg von 1870/71 und das an­schließend instabile Mächte­konzert der europä­ischen Groß­mächte ließen den Europa­gedanken weit­gehend ver­stummen. Auch der Haager Friedens­kongress von 1899 konnte hier keine neuen Impulse mehr setzen, und mit dem Ausbruch des Ersten Welt­kriegs 1914 erschien die Idee eines vereinten Europas zunächst end­gültig ge­scheitert.

Die Zwischenkriegszeit: Paneuropa und der Briand-Plan

Nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs erlebte die Idee eines ver­einten Europas in den 1920er Jahren eine be­merkens­werte Renaissance, diesmal mit deut­lich konkrete­ren poli­ti­schen und institutio­nellen Ambitio­nen. Zentrale Figur war der öster­reichisch-ungarische Graf Richard Nikolaus von Coudenhove-Kalergi, der seine Vision erstmals im November 1922 in einem Zeitungs­artikel mit dem Titel "Paneuropa - ein Vorschlag" veröffent­lichte. Im darauf­folgenden Jahr verfasste er sein programma­ti­sches Buch "Pan-Europa", das die europä­ische Poli­tik nach­haltig prägen sollte. Coudenhove-Kalergi forderte einen poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Zusammenschluss der europä­ischen Völker, um ein Gegen­gewicht zu den auf­strebenden Welt­mächten USA, Sowjet­russland und dem bri­ti­schen Empire zu schaffen und künftige Kriege zu ver­hindern. 1924 gründete er die Paneuropa-Union, die älteste europä­ische Einigungs­bewegung, die 1926 ihren ersten Kongress in Wien ab­hielt. Der Bewe­gung schlossen sich im Laufe der Zeit prominente Persön­lich­kei­ten an, darunter Albert Einstein, Thomas Mann, der spätere Bundes­kanzler Konrad Adenauer sowie der französi­sche Außen­minister und späterer Friedens­nobel­preis­träger Aristide Briand.

1927 gewann Coudenhove-Kalergi Briand als Ehren­präsiden­ten der Paneuropa-Union, und auf dessen Drängen hielt Briand am 5. September 1929 vor dem Völker­bund in Genf eine viel­beachtete Rede, in der er die Schaffung "einer Art föderati­ven Bandes" zwi­schen den europä­ischen Na­tio­nen vorschlug. Im Mai 1930 legte er ein ausführ­li­ches Memorandum vor, das den Aufbau einer europä­ischen Födera­tion auf der Grund­lage einer Zoll­union und gemein­samer wirt­schaft­li­cher Zusammenarbeit vorsah, ohne dabei die nationale Souveränität der be­teilig­ten Staaten anzutasten. Coudenhove-Kalergi selbst, der kurz zuvor einen wesent­lich detaillierteren "Entwurf für einen paneuropä­ischen Pakt" vorgelegt hatte, war von Briands vorsich­tige­rem Memorandum ent­täuscht, da es die Souveräni­tät der Mit­glied­staaten weit­gehend unange­tastet ließ und den europä­ischen Staaten­bund dem Völker­bund unter­ordnete.

Politisch scheiterte die Initiative dennoch rasch und gründlich. Großbritan­nien lehnte den Plan voll­ständig ab, da es eine Be­schränkung seiner globalen, nicht europa­zentrier­ten Außen­politik fürchtete. In Deutsch­land starb mit Gustav Stresemann kurz nach Briands Vorstoß der einzige deut­sche Poli­tiker, der zumindest vorsichti­ges Interesse signali­siert hatte. Den ent­scheiden­den Schlag ver­setzte schließ­lich der poli­tische Umbruch in Deutschland: Während der Völkerbundta­gung im September 1930 er­reichte die Nachricht Genf, dass die National­sozialis­ten bei den Reichs­tags­wahlen ihre Mandats­zahl verzehn­facht hat­ten - ein erstes Vor­zeichen der kommenden Machtübernahme Hitlers. Dies zerstörte das gerade ent­stehende deutsch-französische Vertrauen und damit jede realis­tische Chance auf eine Umset­zung des Briand-Plans. Briand selbst wurde kurz darauf von französi­schen Nationalisten poli­tisch ge­stürzt und starb 1932. Auch die deut­sche Sozial­demokratie hatte bereits 1925 in ihrem Heidelberger Programm die "Vereinig­ten Staaten von Europa" als wirt­schaft­li­chen Zusammen­schluss zur Friedens­siche­rung ge­fordert, doch auch diese Forde­rung blieb folgenlos. Mit dem Auf­stieg des National­sozialis­mus und der zu­nehmenden interna­tio­nalen Kon­fronta­tion der 1930er Jahre ver­schwand die europä­ische Integrations­idee schließ­lich voll­ständig von der poli­ti­schen Tages­ordnung; der herauf­ziehende Zweite Welt­krieg machte jede weitere An­nähe­rung unmög­lich.

Krieg und Widerstand: Das Weiter­leben der Idee im Verborgenen

Paradoxerweise überlebte der europä­ische Gedanke gerade während des Zweiten Welt­kriegs in den Reihen der Widerstands­bewe­gun­gen gegen die national­sozialis­tische Besatzung. In Frank­reich gründete sich bereits im Dezem­ber 1941 eine Wider­stands­gruppe namens "Combat", die in ihrer illega­len Untergrund­zeitung die Schaffung der Vereinig­ten Staaten von Europa forderte. Im Mai 1944 fand in Genf eine Konferenz europä­ischer Wider­stands­kämpfer statt, auf der eine Deklara­tion zugunsten einer europä­ischen Födera­tion verfasst wurde, die maßgeb­lich von den Ideen der italieni­schen Föderalis­ten Altiero Spinelli und Ernesto Rossi geprägt war. Diese im Geheimen ent­wickelten Konzepte eines anderen, föderalen Europas bildeten nach Kriegs­ende eine wichtige ideelle Grund­lage für die folgen­den Integrations­bestrebungen.

Der Neubeginn nach 1945:
Churchill, der Europarat und der Schuman-Plan

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs setzte sich unter den europä­ischen Poli­tikern, die die Schrecken zweier Welt­kriege erlebt hatten, die Überzeu­gung durch, dass dauer­hafter Frieden nur durch die Über­windung des Systems souveräner, rivalisie­ren­der National­staaten zu er­reichen sei. Den viel­leicht symbolisch bedeut­sams­ten Impuls gab aus­gerechnet ein bri­ti­scher Poli­tiker: Winston Churchill forderte in seiner berühm­ten Rede in Zürich am 19. Septem­ber 1946 die Schaffung einer Art Vereinigter Staaten von Europa, wobei er gleich­zeitig deut­lich machte, dass Groß­britan­nien selbst diesem Zusammen­schluss vorerst nicht beitreten, ihn aber als Förderer unterstützen wolle. Im Mai 1948 fand unter Churchills Vorsitz in Den Haag ein Europa-Kongress mit über 700 Poli­tikern aus westeuropä­ischen Ländern statt. Als wichtigstes Ergebnis dieses Kongresses wurde 1948 der Europa­rat ge­gründet, eine bis heute bestehen­de, aller­dings rein zwi­schenstaat­liche Organisa­tion zur Förde­rung von Menschen­rechten und Demokra­tie.

Der eigentliche Durchbruch zu einer supra­nationalen, also über den National­staaten stehenden Integra­tion gelang jedoch erst 1950. Am 9. Mai jenes Jahres ver­kündete der französi­sche Außen­minister Robert Schuman in einer histori­schen Rede den nach ihm be­nannten Schuman-Plan, den er gemein­sam mit Jean Monnet ent­wickelt hatte. Der Plan sah vor, die für die Rüstungs­industrie zentrale Kohle- und Stahl­produk­tion Frankreichs und der jungen Bundes­republik Deutsch­land einer gemein­samen, supra­nationalen Behörde zu unter­stellen. Auf diese Weise sollte ein weite­rer Krieg zwi­schen den einstigen Erz­feinden, wie es in der Erklä­rung hieß, nicht nur undenkbar, sondern materiell unmög­lich gemacht werden. Schuman betonte dabei den pragma­ti­schen Charakter des Vorhabens: Europa lasse sich nicht mit einem Schlag her­stellen, sondern müsse durch konkrete Tat­sachen ent­stehen, die zunächst eine Solidari­tät der Tat schaffen. Am 18. April 1951 unter­zeichne­ten Frank­reich, die Bundes­republik Deutsch­land, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxem­burg in Paris den Vertrag zur Gründung der Europä­ischen Gemein­schaft für Kohle und Stahl (EGKS), der auch als Montan­union bekannt ist. Der Vertrag trat im Juli 1952 in Kraft und gilt heute als die eigent­liche Geburts­stunde der späteren Europä­ischen Union. Anders als bei den ge­scheiter­ten Plänen der Zwischen­kriegs­zeit setzte man hier nicht auf einen großen, sofort um­fassenden poli­ti­schen Wurf, sondern auf einen begrenz­ten, aber wirkungs­vollen ersten Integrations­schritt.

Die Römischen Verträge und der Ausbau der Gemein­schaften

Der Erfolg der EGKS ermutigte die sechs Gründer­staaten, die wirt­schaft­liche Integra­tion auf weitere Bereiche aus­zudehnen. Nach Bera­tun­gen einer Experten­kommission unter dem belgischen Außen­minister Paul-Henri Spaak unter­zeichne­ten die sechs Staaten am 25. März 1957 in Rom zwei weitere Verträge: den Vertrag zur Gründung der Europä­ischen Wirt­schafts­gemein­schaft (EWG) und den Vertrag zur Gründung der Europä­ischen Atomgemein­schaft (Euratom). Beide Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Ziel der EWG war die Schaffung eines gemein­samen Marktes mit freiem Personen-, Waren-, Dienst­leistungs- und Kapital­verkehr sowie gemein­samen Poli­tiken, insbeson­dere in der Landwirt­schaft. Die Zollunion zwi­schen den sechs Mitglied­staaten trat 1968 voll­ständig in Kraft. Im Laufe der folgenden Jahr­zehnte traten in mehreren Erweite­rungs­runden weitere Staaten den Europä­ischen Gemein­schaf­ten bei: 1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte König­reich, 1981 Griechen­land und schließ­lich 1986 Spanien und Portugal. Mit der Einheit­li­chen Europä­ischen Akte von 1986/87 wurde der Ausbau des gemein­samen Binnen­marktes bis 1992 be­schlos­sen und die Ent­scheidungs­struktu­ren der Gemein­schaft re­formiert.

Maastricht: Die Geburt der Europä­ischen Union

Der nächste fundamentale Schritt erfolgte vor dem Hinter­grund des Endes des Kalten Krieges. Der Fall der Berliner Mauer 1989, die deut­sche Wieder­vereini­gung 1990 und die Auflösung der Sowjet­union 1991 ver­änder­ten die geopoli­tische Lage Europas grund­legend und schufen sowohl den Wunsch nach einer Ver­tiefung der west­europä­ischen Integra­tion als auch die Notwendig­keit, eine spätere Erweite­rung nach Osten vor­zubereiten. Am 7. Februar 1992 unter­zeich­ne­ten die damals zwölf Mit­glied­staaten in der niederländi­schen Stadt Maastricht den Vertrag über die Europä­ische Union, der am 1. Novem­ber 1993 in Kraft trat. Mit diesem Vertrag wurde die Europä­ische Union als über­geordnete Struktur über den bisheri­gen Europä­ischen Gemein­schaften gegründet, die Unions­bürger­schaft einge­führt und der Grund­stein für eine Wirt­schafts- und Währungs­union mit einer gemein­samen Wäh­rung gelegt. Der Euro wurde 1999 zunächst als Buch­geld und 2002 als Bargeld einge­führt. Der Maastrichter Vertrag etablierte zudem das so­genannte Drei-Säulen-Modell der EU, das neben den supra­nationalen Gemein­schaften auch die zwi­schenstaat­liche Zu­sammen­arbeit in der Außen- und Sicher­heits­poli­tik sowie in Justiz und Inneres um­fasste.

Osterweiterung und institutionelle Reformen

Die 1990er Jahre standen im Zeichen der Vorberei­tung auf die größte Erweiterungs­runde der EU-Geschichte. 1995 traten Öster­reich, Finnland und Schweden der Union bei. Für die anstehende Aufnahme der mittel- und ost­europä­ischen Staaten formulierte der Europä­ische Rat von Kopenhagen 1993 die so­genann­ten Kopenhagener Kriterien, die seither die Grund­lage jeder EU-Erweite­rung bilden: stabile demokra­tische Institu­tio­nen und Rechts­staatlich­keit, eine funktio­nierende Marktwirt­schaft sowie die Fähig­keit, die aus der Mitglied­schaft erwachsen­den Ver­pflich­tun­gen zu über­nehmen. Die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) bereite­ten die institutio­nellen Struktu­ren der EU auf eine deut­lich größere Mitgliederzahl vor. Am 1. Mai 2004 vollzog die EU schließ­lich ihre bislang größte Er­weiterungs­runde, als zehn Staaten - darunter Polen, die Tschechi­sche Republik, Ungarn, die bal­ti­schen Staaten sowie Malta und Zypern - der Union bei­traten; 2007 folg­ten Bulgarien und Rumänien sowie 2013 Kroatien. Mit dieser so­genann­ten Ost­erweite­rung wurde die jahr­zehnte­lange Tei­lung Europas end­gültig über­wunden.

Der Versuch, die EU mit einem 2004 unter­zeichne­ten "Vertrag über eine Verfassung für Europa" auf eine völlig neue recht­liche Grund­lage zu stellen, scheiterte 2005 an ab­lehnenden Referenden in Frank­reich und den Nieder­landen. Die wesent­li­chen Inhalte dieses ge­scheiter­ten Ver­fassungs­vertrags wurden daraufhin in den Vertrag von Lissabon über­führt, der nach einem lang­wierigen Ratifi­zierungs­prozess - unter anderem in Irland, Deutsch­land, Polen und Tschechien - im Dezember 2009 in Kraft trat. Der Lissabon-Vertrag stärkte die Rechte des Europä­ischen Parlaments er­heb­lich, machte die Grund­rechte­charta der EU rechts­verbind­lich und regelte erstmals formal die Möglich­keit eines frei­willigen Aus­tritts eines Mitglied­staates aus der Union.

Krisenjahre: Finanzkrise, Flüchtlingskrise und Brexit

Das zweite Jahrzehnt des 21. Jahr­hun­derts stellte die EU vor eine Reihe gravieren­der Krisen. Die globale Finanz­krise ab 2007/08 ent­wickelte sich in der Euro­zone zu einer schweren Staats­schulden- und Banken­krise, die vor allem süd­europä­ische Länder wie Griechen­land hart traf und um­strittene Rettungs­pakete mit weit­reichen­den Spar­auflagen erforder­lich machte. Die so­genannte Flüchtlings­krise ab 2015 stellte die EU vor weitere Heraus­forde­run­gen bei der gemeinsamen Asyl- und Migrations­poli­tik und ver­schärfte innenpoli­tische Spannun­gen in mehre­ren Mit­glied­staaten. Vor diesem Hinter­grund wachsender EU-Skepsis stimmte die bri­tische Bevölke­rung im Juni 2016 in einem Referendum mit knapper Mehr­heit für den Aus­tritt des Vereinig­ten König­reichs aus der Europä­ischen Union. Nach jahre­langen, komplizier­ten Verhand­lun­gen trat das Vereinigte König­reich am 31. Januar 2020 offiziell aus der EU aus - der erste und bislang einzige Fall eines Mitglied­staaten­austritts in der Geschichte der Union, die seither aus 27 Mitglied­staaten be­steht.

Die jüngste Entwicklung: Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und neue Erweiterungsdynamik

Die COVID-19-Pandemie ab 2020 löste eine weitere tiefgreifende Krise aus, auf die die EU mit einem historisch beispiel­losen Schritt reagierte: Im Sommer 2020 einigten sich die Mit­glied­staaten auf den mit 750 Milliar­den Euro aus­gestatte­ten Wieder­aufbau­fonds "Next­GenerationEU", der erst­mals in größe­rem Umfang auf gemein­sam aufge­nommene EU-Schulden zur Finanzie­rung nationa­ler Aufbau- und Resilienz­pläne setzte - ein Schritt, der lange als poli­tisch undenk­bar ge­golten hatte. Eine noch größere geopoli­tische Zäsur brachte der russische Angriffs­krieg gegen die Ukraine, der im Februar 2022 begann. Die Ukraine stellte nur wenige Tage nach Kriegs­beginn einen Antrag auf EU-Mitglied­schaft und erhielt bereits im Juni 2022 den Status eines offiziel­len Beitritts­kandidaten, ebenso wie die Republik Moldau; Georgien folgte 2023. Im Juni 2024 wurden die offiziel­len Beitritts­verhand­lun­gen mit der Ukraine und Moldau er­öffnet, wenn­gleich Fach­leute einen tatsäch­li­chen Beitritt an­gesichts der Reform­anforde­run­gen und des Umfangs des zu über­nehmenden EU-Rechts frühes­tens für Ende der 2020er oder Anfang der 2030er Jahre für realis­tisch halten. Auch die Bei­tritts­prozesse der West­balkan­staaten - Albanien, Nord­mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina - haben seither neue, wenn auch unter­schied­lich schnelle Dynamik er­fahren. Die EU-Erweiterungs­politik ist damit erneut, ähn­lich wie schon in den 1990er und 2000er Jah­ren, zu einem zentra­len geo­poli­ti­schen Instrument ge­worden, mit dem die Union auf die ver­änderte sicher­heits­poli­tische Lage in Europa reagiert.

Fazit

Die Geschichte der Europä­ischen Union zeigt eine bemerkens­werte Kontinui­tät der Idee eines vereinten Europas über fast vier Jahr­hun­derte, von den früh­neuzeit­li­chen Friedens­plänen über Victor Hugos Vision der "Vereinig­ten Staaten von Europa" und die zwi­schenkriegs­zeit­liche Paneuropa-Bewe­gung bis zur heutigen EU. Gleich­zeitig macht sie deutlich, wie ent­scheidend der Wechsel von rein visionä­ren Ent­würfen zu pragmati­schen, schritt­weisen institutio­nellen Lösungen war: Während die ambitionier­ten poli­ti­schen Pläne der 1920er Jahre an nationalen Eigen­interessen, mangeln­dem britischem Engage­ment und letzt­lich am Aufstieg des National­sozialis­mus scheiter­ten, gelang nach 1950 mit der be­grenz­ten, aber konkreten Ver­gemeinschaf­tung von Kohle und Stahl der ent­scheidende Durch­bruch. Aus diesem be­scheidenen Anfang ent­wickelte sich über mehrere Jahr­zehnte der Ver­tiefung und Er­weite­rung schließ­lich die heutige Europä­ische Union - ein Projekt, das trotz wieder­kehren­der Krisen, des Brexit und unge­löster Zukunfts­fragen bislang stets neue Wege gefunden hat, sich weiter­zuentwickeln.


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